Die letzten Jahrhunderte - Feuerwehr Kröppelshagen-Fahrendorf

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Die letzten Jahrhunderte

Chronik



Auf der Karte von Duplat aus dem Jahre 1746 sind 12 Bauernhöfe und die dazugehörigen Katen und Nebengebäude eingezeichnet. Wie sah es damals mit dem Brandschutz aus?

Es war wie alles und zu aller Zeit von der Obrigkeit geregelt.

Vor uns liegt die


Feuer-
Ordnung für
das platte Land
des
Herzogthums Lauenburg
de dato, St. James d. 17. December 1784

Sie beginnt in der damals üblichen Form:

“Wir Georg der Dritte von Gottes Gnaden, König von Großbritannien, Frankreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, des heiligen Römischen Reichs, Erz-Schatzmeister und Churfürst usw. usw.“
und endet nach §§25:
„Gegeben auf Unserem Palais zu St. James den 17. December 1784

    George R.“

Danach waren alle Haushaltungen mit Feuerstellen verpflichtet Feuergeräte vorzuhalten, die alle Vierteljahr kontrolliert wurden. Verantwortlich hierfür war ein „Feuergräf“, der jeweils dem Bauernvogt zur Seite gestellt wurde.
In jedem Dorf mussten 2 Feuerleitern und Feuerhaken vorgehalten werden, die aus den bei Verstößen gegen die Feuerordnung festgesetzten Strafgeldern finanziert wurden.
Außerdem wurde angeraten, der Brandkasse der Feuergilden beizutreten. In den Einzelhaushalten mit Feuerstellen mussten folgende Feuergeräte bereitgehalten werden:


1 kleiner Haken   2 gewöhnliche Wassereimer
1 Hausleiter   1 Leuchte
1 Ledereimer oder Handspritze    1 wassergefüllte Tonne oder Küfe

Vorgeschrieben war, dass Töpfer-, Brenn-, Schmelz- und Backöfen fernab von den Siedlungen einzurichten waren und nicht eingezäunt werden durften. Es wurde angeregt, bei der beginnenden Verkoppelung neben Viehtränken auch Feuerlöschteiche zu planen. Trockene Zäune sollten durch lebende Hecken ersetzt werden.
Des Nachts musste das Herdfeuer mit einem sogenannten “Stülper“ zugedeckt werden. Auch nicht zu dulden war, dass sich Hunde oder Katzen auf den Feuerherd und in der Asche zu liegen angewöhnen.
Dreschen, Häckseln und Flachsschwingen war bei offenem Licht verboten. Dem Nachtwächter war aufgegeben, sich besonders um Brandgefahren zu bekümmern, das Verheimlichen von Feuer war unter Strafe gestellt. Es mussten bei einem Feuer sofort der Feuergräf und der Bauervogt benachrichtigt werden. Alle erwachsenen Personen hatten sich beim Feuer einzufinden und ihre Hausfeuergeräte mitzubringen. Die Männer hatten das Niederreißen der Dächer, die Frauen das Wassertragen zu besorgen. Nahe gelegene Häuser waren mit nassen Tüchern zu bedecken und gegebenenfalls niederzureißen. Benachbarte Gemeinden hatten bei Sichtbarwerden eines Feuers unverzüglich Hilfe zu leisten. Wer beim Brandlöschen Schaden nahm, sollte vom Amt entschädigt werden.
Diese hannoversche Feuerordnung blieb auch während der dänischen Zeit bis 1864 in Kraft.

Dann kamen die Preußen. In der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen landesteilen vom 20. September 1867 und in nachfolgenden Gesetzen wurde die Bildung von Pflichtfeuerwehren angeordnet. Danach waren die Landgemeinden verpflichtet, bis zu 7,5km vom Spritzenhaus entfernt Hilfe für die Nachbargemeinden zu leisten.
Männliche Einwohner zwischen 16 und 60 Jahren waren dienstpflichtig im Brandschutz. In jeder Landgemeinde und in jedem Gutsbezirk war eine Brandwehr einzurichten. Die dienstpflichtigen Männer waren in den Gemeinden dem Gemeindevorsteher und dem Brandwehrführer gemeinsam unterstellt. Letzterer hatte als Brandmeister für die Ausbildung und die Diensteinteilung einschließlich der Gestellung von Gespannen Sorge zu tragen.

Jede Brandwehr bestand aus einem Löschzug, der sich wie folgt zusammensetzte:
1 Steigerabteilung zur Bedienung der Leitern, des Rettungs- und Schutzgerätes
1 Spritzenabteilung mit einer Handdruckspritze
1 Wasserzuführungsabteilung
1 Abteilung Ordnungsmänner

Bald wurden jedoch Überlegungen angestellt, dass die zwangsweise Dienstpflicht bei der Brandbekämpfung nicht gut sein konnte. Man begann zunächst in den Städten mit der Gründung von Feuerwehren auf freiwilliger Basis:


Ratzeburg  1866
Mölln   1874
Lauenburg  1875
Schwarzenbek  1883.

weiter zu: Die Gründung (1931)

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